Schottlands Nisthilfen-Pflicht – und warum Deutschland mehr Ambition braucht

Schottlands Nisthilfen-Pflicht – und warum Deutschland mehr Ambition braucht

Gebäude werden dichter, Fassaden glatter, Details reduzierter. Was energetisch sinnvoll ist, hat einen Nebeneffekt: Nischen und Hohlräume, die Gebäudebrütern seit Jahrzehnten als Quartier dienten, verschwinden aus dem Stadtbild. Biodiversität wird damit zu einer Frage der Gebäudekonstruktion und zu einer Planungsaufgabe, die sich am besten im Detail lösen lässt.

Schottland hat diese Entwicklung in ein klares Signal übersetzt: Nisthilfen sollen im Neubau nicht länger vom Zufall abhängen, sondern zum Standard werden. Für die deutsche Planungspraxis ist das ein interessanter Impuls – gerade dort, wo Fassaden hohe gestalterische Ansprüche erfüllen sollen.

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Schottland setzt einen Standard: Nisthilfen werden im Neubau verpflichtend

Ende Januar 2026 hat das schottische Parlament im Rahmen des Natural Environment (Scotland) Bill eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Integration sogenannter „Swift Bricks“ – integrierter Nisthilfen – in neuen Gebäuden verbindlich machen soll. Eine rund zwölfmonatige Konsultationsphase ist vorgesehen, bevor die Anforderungen in die schottischen Building Standards überführt und voraussichtlich ab 2027 wirksam werden. Der Ansatz zielt auf Gebäudebrüter wie Mauersegler, aber auch auf weitere höhlenbrütende Arten, die in modernen, verdichteten Gebäudehüllen immer seltener geeignete Brutplätze finden.

 

Warum die Nisthilfen-Pflicht mehr ist als Symbolpolitik

Die Idee ist pragmatisch: Ein kleines, standardisierbares Bauteil wird früh in die Planung integriert und kann damit in der Masse Wirkung entfalten. Hintergrund sind rückläufige Bestände bei Gebäudebrütern und der Verlust geeigneter Nistplätze durch Sanierung und dichte Neubauhüllen. Artenschutz am Gebäude scheitert dabei selten am Willen, sondern häufiger an späten Erkenntnissen, engen Terminplänen oder Details, die nachträglich nicht mehr sauber zu integrieren sind. Schottland verschiebt den Artenschutz damit vom projektbezogenen Einzelfall stärker in Richtung Standarddetail und schafft zugleich Planungssicherheit für Bauherren, Entwickler und Ausführung.

 

Verbot der Zerstörung – aber keine generelle Neubau-Pflicht 

In Deutschland ist der rechtliche Rahmen klar: Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören. In der Praxis wird das vor allem bei Sanierungen, Dach- und Fassadenarbeiten sowie Rückbau relevant. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt häufig vom Standort, vom Bestandsnachweis und von der Eingriffsintensität ab und wird über artenschutzrechtliche Prüfungen und Nebenbestimmungen geregelt.

Für den Neubau bedeutet das jedoch: Wenn vor Beginn der Maßnahme keine geschützten Nist- oder Ruhestätten betroffen sind, entsteht häufig keine Verpflichtung, neue Nisthilfen zu integrieren. Neubau kann also „artenneutral“ geplant werden, obwohl er im Stadtraum die typischen Brutstrukturen der Bestandsbebauung zunehmend ersetzt – genau hier liegt der Unterschied zu Schottland.

 

Warum in Deutschland so oft nachgerüstet wird

Dass Nisthilfen in Deutschland häufig erst nachträglich in den Blick geraten, ist selten böser Wille. Zumeist ist es ein Prozessproblem.

Artenschutz wird in vielen Projekten erst dann verbindlich, wenn die artenschutzrechtliche Prüfung im Genehmigungsprozess konkrete Nachweise liefert. Wird diese Prüfung spät beauftragt oder werden Bestandsquartiere erst spät erkannt, entstehen kurzfristige Auflagen mit wenig Spielraum für ein sauberes Fassadendetail.

Hinzu kommt: In frühen Entwurfsphasen, in Wettbewerben oder bei straffen Terminplänen wird Biodiversität am Gebäude nicht immer als Teil des Pflichtprogramms verstanden. Dann fehlt das Thema im Briefing, im Budget und im Detailkonzept und die Lösung wird zur Nachrüstung.

Wenn Arten erhalten werden sollen, müssen Lebensräume aktiv mitgestaltet werden – besonders dort, wo neu verdichtet, umgenutzt und nachverdichtet wird. Ein reines „Nicht-Zerstören“ reicht nicht mehr aus.

Nisthilfen im Neubau sind dabei kein großer Eingriff, sondern ein kleines, wirkungsvolles Detail. Vor allem sind sie ein Signal: Neue Gebäude können nicht nur weniger schaden, sondern messbar beitragen.

 

Nistklinker von Hagemeister: Artenschutz, der sich ins Fassadenbild einfügt

Gerade bei Klinkerfassaden ist das Detail entscheidend. Aufgesetzte Kästen wirken in vielen Fassadenkonzepten wie ein Fremdkörper – sie brechen Materiallogik, Verband und Fugenbild und werden dadurch schnell als nachgerüstete Zusatzlösung ablesbar. 

Mit dem Nistklinker bietet Hagemeister eine integrierte Lösung für Klinkergebäude:

Nistmodule aus Ton, die in das Mauerwerk eingebunden werden und sich damit material- und fassadenlogisch einfügen.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Systematik: Die Nisthilfe wird nicht angebaut, sondern als Bauteil mitgeplant.

Fledermaus_Nistklinker_Eingang

Argumente für Bauherren und Planungsteams 

    • Gestalterische Integrität: Materialhomogenität, Verband und Fugenspiel bleiben erhalten – die Nisthilfe wird Teil des Fassadendetails.
    • Dauerhaftigkeit: Mineralische, witterungsbeständige Lösung ohne nachträgliche Befestigungssysteme und ohne Fremdmaterialien an der Fassade.
    • Planungssicherheit: Standardisiertes Detail, das früh in Ausschreibung und Ausführung verankert werden kann und damit Auflagen planbarer macht.
    • Nachhaltigkeit mit Mehrwert: Biodiversität wird als Qualitätskriterium der Gebäudehülle sichtbar, ohne die architektonische Haltung zu kompromittieren.


Fazit

Schottland zeigt, wie schnell Artenschutz im Neubau zum Standard werden kann, wenn er konsequent in Regeln und Details übersetzt wird. In Deutschland schützt das Recht vor allem vor Zerstörung, schafft aber ohne Neubau-Pflicht keine vergleichbare Konsequenz. Wenn Nisthilfen in jedem Neubau mitgedacht werden sollen, bieten Nistklinker für Klinkerfassaden einen Weg, Biodiversität materialgerecht und ästhetisch überzeugend mitzudenken.

Wer tiefer einsteigen möchte: In unserem Whitepaper „Nistklinker“ bündeln wir Hintergründe, Planungsprinzipien und Argumentationshilfen für die Praxis.

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Quellen

Swift bricks to be installed on all new buildings in Scotland as MSPs back law | Birds | The Guardian

Scotland becomes first UK country to put Swift bricks into law

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/energieeffizienz-und-gebaeudesanierung/artenschutz/index.html

Artenschutzrechtliche Prüfung der Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 BNatSchG | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

arbeitshilfe_artenschutz_fuer_die_energetische_gebaeudesanierung-schwerpunkt_voegel_korrigiert_ii.pdf

 

 

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