Bauproduktenverordnung: Novellierung stärkt freien Wettbewerb und Nachhaltigkeit

Bauproduktenverordnung: Novellierung stärkt freien Wettbewerb und Nachhaltigkeit

 

Mehr Wettbewerb und Sicherheit im Bauwesen durch gemeinsame Regeln und die Unterstützung nachhaltiger und kreislauforientierter Geschäftsmodelle: Das sind zentrale Ziele der neuen EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Die überarbeitete Verordnung ist Anfang 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 8. Januar 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten. Der Vorteil für Architektinnen und Bauherren: Die neue BauPVO führt verbindliche Umweltinformationen – wie CO₂-Emissionen und Energieverbrauch über den gesamten Lebenszyklus eines Bauprodukts – ein. Diese helfen den Projektentwickelnden Entscheidungen zu treffen, die den ökologischen Fußabdruck von Gebäuden verringen und ihre Ökobilanz verbessern.

So können Umweltinformationen künftig bereits in der frühen Entwurfs- und Ausschreibungsphase eine zentrale Rolle spielen. Produkte mit ähnlicher Leistung lassen sich einfacher nach ökologischen Kriterien vergleichen, etwa der Recyclingfähigkeit. Das erleichtert nachhaltige Materialentscheidungen und unterstützt die Nachweispflichten im Rahmen von ESG- und Green-Building-Zertifizierungen.

Zentrale Neuerungen der BauPVO

Die überarbeitete Verordnung führt damit eine Reihe von konkreten Maßnahmen ein, die den europäischen Bausektor moderner, sicherer und nachhaltiger machen sollen. Sie verbessern und beschleunigen die Angleichung von Regeln für Bauprodukte und fördern so den freien Handel sowie die Sicherheit bei Bauprojekten. Zu den Neuerungen gehören zum Beispiel:

  • Eine bessere Marktüberwachung erkennt leichter Waren, die nicht den Regeln entsprechen. Solche Produkte kommen nicht auf den Markt, was die Qualität und Sicherheit beim Bauen erhöht. Das stärkt das Vertrauen von Planern und Architektinnen in Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung.
  • In besonderen Fällen kann die EU-Kommission nun technische Vorgaben direkt per Rechtsakt festlegen.
  • Eine Expertengruppe vereinfacht den Normungsprozess und soll alle wichtigen Beteiligten dabei einbinden.
  • Die neuen Regeln gelten nun auch für Bereiche wie den Online-Handel, 3D-Druck, gebrauchte Bauprodukte, digitale Informationen und Produkte für den Soforteinbau.

Außerdem legt die Verordnung auch grundlegende Anforderungen an die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf Energieeffizienz und Ressourcenschonung fest. Angaben zum Treibhausgaspotenzial werden ab 2027 verbindlich. Damit werden Umweltinformationen für harmonisierte Bauprodukte, also solche mit EU-weit einheitlich festgelegten Anforderungen, künftig zur gesetzlichen Pflicht für Hersteller. Die Offenlegung dieser Informationen erfolgt methodisch über sogenannte standardisierte Umweltproduktdeklarationen (EPDs), die Hagemeister bereits für viele seiner Produkte erstellt hat, beispielsweise für seine Upcycling-Klinker.

Laut BauPVO sollen öffentliche Aufträge zudem stärker nachhaltige Bauprodukte berücksichtigen. Das ist ein weiterer Ansatz, um umweltfreundliche und zirkuläre Geschäftsmodelle im Bausektor zu fördern und die Ziele des European Green Deal zu unterstützen.

Für Planende entsteht dadurch ein höheres Maß an Planungssicherheit: Einheitliche technische Standards und geprüfte Produktinformationen reduzieren Rückfragen bei Ausschreibungen und Genehmigungen. Gleichzeitig wird es einfacher, Bauprodukte mit vergleichbarer Leistung EU-weit zu spezifizieren – ein Vorteil bei internationalen Projekten und Vergaben.

Der Digitale Produktpass sorgt für Transparenz in der Lieferkette

Neu ist auch der Digitale Produktpass (DPP). Er stellt Projektverantwortlichen standardisierte digitale Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Bauprodukts zur Verfügung. Dazu gehören auch Angaben zu Umweltwirkungen sowie zur Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit. So schafft die BauPVO mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Bauprodukten.

Aber: Die Übergangsfrist für die Einführung des Digitalen Produktpasses beträgt 15 Jahre. Daher dauert es noch, bis Planerinnen und Bauherren ihn nutzen können.

In der Praxis wird der Digitale Produktpass perspektivisch ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Planende können per Scan oder digitalem Link auf alle relevanten Produktdaten zugreifen – von Leistungswerten über Umweltdaten bis zu Rückbau- und Recyclinginformationen. Damit wird die Integration von Materialdaten in BIM-Modelle und Nachhaltigkeitsbewertungen deutlich einfacher.

Einheitliche Standards von Bauprodukten erleichtern den freien EU-Warenverkehr  

Bereits vor der Novellierung regelte die BauPVO seit mehr als einem Jahrzehnt die Vermarktung von Bauprodukten auf dem EU-Binnenmarkt und legte dafür einheitliche Standards fest fest. Es geht darum, harmonisierte Qualitätsmerkmale zu Aspekten wie etwa Standsicherheit und Brand- oder Schallschutz und deren Überprüfung EU-weit zu gewährleisten.

Dabei gibt die BauPVO den Rahmen vor, in dem EN-Normen (harmonisierte technische Spezifikationen) die Eigenschaften von Bauprodukten beschreiben, damit man sie auf dem europäischen Markt kaufen kann.

Produkte mit CE-Kennzeichnung haben EU-Marktzugang  

Die Bauproduktenverordnung – Construction Products Regulation (CPR) auf Englisch – bildet zugleich die gesetzliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten. Diese besagt, dass die damit markierte Ware alle rechtlichen EU-Anforderungen erfüllt und genormt ist. Damit Hersteller wie Hagemeister diese Produkte überall in der EU verkaufen dürfen, müssen sie darüber hinaus noch eine Leistungserklärung für die Bauprodukte erstellen. Mit der Leistungserklärung, auch Declaration of Performance (DoP) genannt, übernehmen sie die Verantwortung für ihre Ware und erklären ihre Konformität. Die DoP muss alle wesentlichen Merkmale und Leistungen der Produkte aufführen. Planerinnen und Bauherren nutzen die Leistungserklärung als Nachweis für die Produktqualität und können sie online abrufen. Etwa über die Produktsuche der Hagemeister-Website, über die man alle CE-Kennzeichnungen der Klinker und die dazugehörigen Leistungserklärungen findet.

 

„DPP: Architektinnen und Planer können Bauprodukte besser vergleichen und umweltkonforme Entscheidungen treffen.“ 

Die neue Bauproduktenverordnung verändert die Baubranche. Wie bereitet sich Hagemeister beispielsweise auf den Digitalen Produktpass vor?

Hagemeister: Die neuen BauPVO -Regeln sollen unter anderem mehr Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Nachhaltigkeit schaffen – durch genaue Angaben zu den technischen und umweltbezogenen Eigenschaften von Bauprodukten. Diese Informationen liefert der Digitale Produktpass (DPP). So können Architektinnen und Planer Bauprodukte besser vergleichen und umweltfreundlichere Entscheidungen treffen. Das hilft der Bauwirtschaft, nachhaltiger zu werden, Ressourcen zu sparen und den CO₂-Ausstoß langfristig zu verringern.

Um die Digitalen Produktpässe vorzubereiten, passen wir natürlich unsere internen Strukturen weiter an. Es gilt, die relevanten Informationen zu erfassen und zu dokumentieren. Zusätzlich implementieren wir Methoden, die Korrekturen ermöglichen. Schritt für Schritt machen wir unsere IT-Systeme für diese Aufgaben fit. Da wir aber schon seit Jahren standardisierte EPDs für unsere Klinker in Auftrag geben, sind wir bestens darauf vorbereitet. EPDs liefern transparent valide Daten, die die umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten darlegen.

Der DPP stärkt die Digitalisierung in der Bauwirtschaft. Warum ist das wichtig?

Hagemeister: Der DPP ist die Basis für eine einheitliche digitale Datenstruktur. Diese ist wichtig für das sogenannte Building Information Modeling (BIM). BIM ist ein digitaler, modellbasierter Prozess, mit dem alle am Projekt Beteiligten in einem zentralen Modell die wichtigen Daten eines Gebäudes über dessen gesamten Lebenszyklus sammeln und verwalten. BIM enthält einerseits geometrische Daten. Andererseits aber auch Daten zu Materialien und Kosten. Durch die Integration energierelevanter Daten hilft BIM beispielsweise dabei, energieeffiziente Gebäude zu errichten. Da alle auf diese Daten zugreifen können, fördert BIM die Zusammenarbeit. Die zentrale Sammlung der Daten macht es außerdem leichter, mögliche Probleme früh zu erkennen und Planungsfehler zu vermeiden.

 

Ähnliche Beiträge